Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes Sie sind als nebenamtliche Richterin oder nebenamtlicher Richter für das Kantonsgericht tätig. Die Mitglieder des Kantonsgerichtes bilden verschiedene, nach Rechtsgebieten gegliederte Kammern. In allen Kammern wird nach dem Referentensystem gearbeitet.
Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersession 2027 vornehmen. Der Amtsantritt ist im Verlauf des Sommers 2027 vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.
- Abgeschlossenes juristisches Studium
- Berufliche Erfahrung aus Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung, vorzugsweise im Zivil- und Strafrecht
- Hervorragende fachliche Qualifikationen
- Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
- Zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität für Verhandlungstermine
- Fähigkeit und Bereitschaft, dem Gericht im Hinblick auf die Urteilsberatung auch in komplexen Fällen einen schriftlichen Entscheidvorschlag in Urteilsform zu unterbreiten
- Persönliche Integrität und Unabhängigkeit
Fraktionen des Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsidentin Claudia Wetter, Tel. ;
Auskünfte über das Wahlverfahren: Simona Risi, Tel. ,
Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.
Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 30. November 2026, Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.
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