Stellenantritt:
1. Februar 2027 oder nach Vereinbarung
Arbeitsort:
Bern
Für die Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland suchen wir einen Rechnungsführer oder eine Rechnungsführerin.
Ihre Aufgaben
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung führen
- Fakturierungs- und Inkassoläufe (Strafbefehle) erstellen
- Grundlagen für Verfahrenskosten- und Gebührenfakturierung aufbereiten
- Bestandeskonti, Postkonto- und Kassenbewegungen verbuchen
- Schalterdienst mit direktem Kundenkontakt (Bargeldverkehr) und Tresorverwaltung
- Abschlussarbeiten durchführen
Ihr Profil
- Kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung mit Berufserfahrung (vorzugsweise im Bereich Justiz, Polizei und/oder der Advokatur bzw. im Bereich Finanz- und Rechnungswesen)
- Weiterbildung zum/zur Sachbearbeiter/in Rechnungswesen sowie Kenntnisse von SAP-Finanzmodulen (S/4HANA) von Vorteil
- Flair und Interesse an juristischen Fragestellungen
- Selbstständige, zuverlässige, speditive und genaue Arbeitsweise
- Freude am Kundenkontakt
- Gute ösischkenntnisse (B1)
Wir bieten Ihnen
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
- Angenehmes Arbeitsklima in einem engagierten Team
- Gute Infrastruktur und moderner, zentraler Arbeitsplatz
- Zeitgemässe Anstellungsbedingungen
- Jahresarbeitszeit
Kontakt
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Lavater, Co-Dienststellenleiterin, unter der Telefonnummer .
Fragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen Frau , HR-Fachfrau, unter der Telefonnummer .
Die Kantonale Jugendanwaltschaft ist Teil der Staatsanwaltschaft und für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs von Jugendlichen verantwortlich. Innerhalb des Kantons verfügt die Jugendanwaltschaft über vier regionale Dienststellen. Die Kantonale Jugendanwaltschaft leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erlässt abschliessende Verfügungen, Strafbefehle, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht. Ebenfalls ist die Jugendanwaltschaft zuständig für den Vollzug der verhängten jugendstrafrechtlichen Strafen und Schutzmassnahmen, sowie für nachträgliche Entscheide.
